Unsere Bürozeiten
Montag - Freitag
10:00 - 13:00 Uhr
15.00 - 17.00 Uhr
Das Büro ist ebenerdig
und stufenlos und somit
für Rollstuhlfahrer sehr
gut zugänglich.
Unsere Anschrift
Pflegedienst
Seniorplus GbR
Kaiser-Wilhelm-Platz.9
45276 Essen
Tel.: 0201- 47 94 6 94
Fax.:0201 - 17 15 619
Pflegeversicherung
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Pflegesachleistung (§36)
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Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37)
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Kombination von Geldleistung und Sachleistung (§38)
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Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§39)
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Pflegehilfsmittel und technische HIlfen (§40)
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Tagespflege & Nachtpflege (§41)
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Vollstationäre Pflege (§42)
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Kurzzeitpflege (§43)
Bevor man Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nahmen kann, muss der Pflegebedürftige (Versicherter),
seine Angehörige / Betreuer oder ein gesetzlicher Vertreter einen Antrag bei seiner Pflegekasse stellen. Diese
beauftragt dann den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) mit der Begutachtung ob die Pflegebedürftigkeit
im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes erfüllt sind.
Neben der Prüfung der Voraussetzungen, legt der MDK auch fest welcher Pflegegrad aus der Begutachtung heraus
vorliegt, Die Entscheidung der Bewilligung trifft jedoch letztlich die Pflegekasse.
Ihr Pflegedienst hilft Ihnen bei der Beantragung!
Aktualisiert: 23. April 2021